Wissenswertes

Wissenswertes


Psychologin, Psychiaterin, Psychologische Psychotherapeutin, psychologische Beraterin, Heilpraktikerin für Psychotherapie

Wo liegt der Unterschied?


Psychiater*innen sind Fachärzt*innen, d.h. im Hintergrund steht ein mehrjähriges (mind. 6 Jahre) Medizinstudium. Im Anschluss daran muss eine mehrjährige Facharztausbildung absolviert werden (ca. 5 Jahre inkl. Prüfung). Wie andere Ärzt*innen auch, dürfen Psychiater*innen Medikamente als therapeutische Maßnahme verschreiben (z.B. Antidepressiva) und körperliche Untersuchungen durchführen. Für sie stehen zumeist körperliche und medizinische Gründe für psychische Erkrankungen im Vordergrund. Die offizielle Bezeichnung lautet „Facharzt/Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie“. Die Berufsbezeichnung darf erst nach Studium + Zusatzausbildung verwendet werden, ist also geschützt!

Teilweise ist eine Gesprächstherapie möglich (wenn eine weitere Zusatzausbildung absolviert wurde)


Psycholog*innen haben ein Psychologiestudium erfolgreich absolviert. Erst nach erfolgreichem Abschluss des Studiums darf die  Berufsbezeichnung "Psychologe/Psychologin" verwendet werden.

Das Psychologiestudium wurde bis vor einigen Jahren noch mit einem Diplom abgeschlossen (daher die Bezeichnung Diplom-Psycholog*in). Mittlerweile wurde das System jedoch umgestellt, sodass nun zunächst der Bachelor of Science (B.Sc.) erworben werden muss (i.d.R. ein 3-jähriges Studium) und anschließend in einem aufbauenden Studium der Master of Science (M.Sc., i.d.R. weitere 2 Jahre). Erst nach dem Abschluss des Masters darf die Bezeichnung Psycholog*in verwendet werden.

Psycholog*innen dürfen nur mit einer Zusatzausbildung psychische Erkrankungen behandeln (dazu im nächsten Abschnitt mehr).

Psychologische Psychotherapeut*innen sind Psycholog*innen die nach ihrem Studium zusätzlich eine mehrjährige staatlich anerkannte Therapie-Ausbildung in einem der Richtlinienverfahren (siehe unten) absolviert haben. Die Ausbildung ist staatlich anerkannt und setzt sich zusammen aus einer theoretischen Ausbildung, Selbsterfahrung, praktischen Tätigkeiten (u.a. in Psychiatrien), Supervision und einer praktischen Ausbildung.

Erst nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung und einer staatlichen Prüfung darf die Berufsbezeichnung genutzt werden.

Psychologische Psychotherapeut*innen dürfen eigenständig psychische Erkrankungen diagnostizieren und behandeln. Medikamente verschreiben dürfen sie jedoch nicht. Dies darf allein ein Facharzt/eine Fachärztin (siehe oben).

In Deutschland gibt es zur Zeit vier sogenannte Richtlinienverfahren (d.h. Verfahren, die von der Krankenkasse anerkannt sind)

- (Kognitive) Verhaltenstherapie

- Tiefenpsychologisch fundierte Therapie

- Psychoanalytische Therapie

                                   - Systemische Therapie


Psychologische Berater*in kann und darf sich jede/r nennen. Anders als die bereits aufgeführten Berufsbezeichnungen (Psychologin/Psychiaterin/Psychologische Psychotherapeutin), gehört der Begriff "psychologische Beraterin" nicht zu den gesetzlich geschützten Berufsbezeichnungen. Das bedeutet auch, dass anhand der Bezeichnung kein Rückschluss auf die Ausbildung der betreffenden Person oder die Qualität der angebotenen Beratung gezogen werden kann. Das heißt nicht, dass alle psychologischen Berater*innen schlecht sind. Jedoch sollten Sie sich über die im Hintergrund stehenden Aus- und Weiterbildungen informieren, wenn Sie sich von einem/einer psychologischen Berater*in beraten lassen möchten. Gleiches gilt ebenfalls für Coaches. Auch diese Bezeichnung darf jeder benutzten, sodass keine Rückschlüsse auf die Qualität der Ausbildung und Arbeit möglich sind.

Die psychologische Beratung hat ihre Daseinsberechtigung! Während Psychotherapeut*innen vor allem psychische Erkrankungen diagnostizieren und behandeln, können Berater*innen bei beim Umgang mit schwierigen Situationen, Lebensveränderungen und/oder Konflikten unterstützen.

Hinweis auf eine fundierte Ausbildung eines psychologischen Beraters bzw. einer psychologischen Beraterin können ein abgeschlossenes Studium (z.B. Psychologie), Weiterbildungen an angesehenen Instituten oder die Mitgliedschaft in einem Berufsverband sein. Auch Gütezeichen von Verbänden (z.B. dem Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen) können als Hinweis für eine fundierte Ausbildung geben.


Heilpraktiker*in für Psychotherapie müssen weder Psychologie studiert haben, noch müssen sie psychologische Vorkenntnisse haben. Sie müssen lediglich 25 Jahre alt sein sowie einen Hauptschulabschluss haben. Zudem müssen sie eine Prüfung vor dem Gesundheitsamt ablegen. Hierbei werden jedoch lediglich theoretische Grundlagen zu psychischen Erkrankungen geprüft. Praktische Erfahrungen im Arbeiten mit Menschen mit psychischen Erkrankungen, Ausbildungen im Bereich Beratung & Therapie sowie die regelmäßige Supervision oder Weitebildung werden nicht geprüft! Das bedeutet, dass es auch hier große qualitative Unterschiede gibt.

Dennoch haben Heilpraktiker*innen für Psychotherapie eine Heilerlaubnis und dürfen Psychotherapie anbieten (wobei bei dem Angebot ersichtlich sein muss, dass es sich um Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz handelt).

Auch hier sollte unbedingt auf die im Hintergrund stehende Ausbildung geachtet werden. Entsprechende Berufsverbände können hierbei helfen.

Wenn es um das Behandeln von psychischen Erkrankungen geht und/oder um die Diagnostik, sollte im Zweifel immer ein*e Psychologischer Psychotherapeut*in oder eine Fachärztin/ ein Facharzt aufgesucht werden.



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